Streiflichter aus der Geschichte der Pro Patria

    Geschichte und Entwicklung des vor 100 Jahren gegründeten Schweizerischen Bundesfeier-Komitees, der heutigen Schweizerischen Stiftung Pro Patria, sind untrennbar mit dem 1. August verbunden. 1889 unterbreitete der Bundesrat den Räten eine Botschaft „betreffend Veranstaltung einer nationalen Säkularfeier der Gründung der Eidgenossenschaft", in der er den 1. August 1891 als Jubiläumsfeiertag vorschlug.

    1891: Der 1. August wird zum Bundesfeiertag erklärt
    Die Feier von 1891 war so erfolgreich, dass der 1. August schon bald einen festen Platz im Festkalender der Schweiz einnahm. 1899 forderte der Bundesrat die Kantone auf, am Abend des 1. August im ganzen Land die Glocken zu läuten. Die Ausgestaltung der Feiern blieb aber vorerst Sache der Kantone und Gemeinden. Bald kam auch das Entzünden von Höhenfeuern am 1. August-Abend in Gebrauch. Der weit in der Vergangenheit wurzelnde Rütlischwur-Mythos fand - im Zweiten Weltkrieg durch den Rütlirapport von General Guisan und durch die 650-Jahr-Feier von 1941 bestärkt - mit einem neuen Nationalmythos im 1. August sein Fundament. 

    Vor diesem landesgeschichtlich emotionalen Hintergrund um das Ende des 19. Jahrhunderts riefen 1909 patriotisch und gemeinnützig gesinnte Persönlichkeiten unter der Leitung des St. Galler Kaufmanns Albert Schuster die Schweizerische Bundesfeierspende ins Leben. Mit ihrer Initiative wollten sie dem Bundesfeiertag durch eine gemeinsame Tat der Bevölkerung einen tieferen Sinn verleihen. Mit einer alljährlichen Sammlung aus Anlass der Bundesfeier sollte die Solidarität im Lande gefördert werden. Die Gründer des Bundesfeier-Komitees umschrieben das hehre Ziel wie folgt: „Es soll jedem einzelnen, auch dem bescheidenen Bürger Gelegenheit gegeben werden, sein Scherflein beizutragen zu einer nationalen Gemeinnützigkeit am ersten August". 

    Förderer der ersten Stunde: Bundesrat und Post
    Der Bundesrat erkannte sowohl die staatsbürgerliche, als auch die gemeinnützige Bedeutung einer Bundesfeierspende. Er unterstützte die Gründer nach Kräften und ebnete ihnen den Weg zur Post. Am 17. April 1909 begründeten die Initianten ihr Anliegen gegenüber der Schweizerischen Oberpostdirektion: „Der 1. August werde wohl durch schwungvolle Festreden, Höhenfeuer und Feuerwerk gefeiert, drohe aber zu verflachen". Sie schlugen vor, von namhaften Schweizer Künstlern gestaltete Bundesfeier-Postkarten mit einem Wohlfahrtszuschlag zu verkaufen. Der Reinertrag sollte jeweils einer gemeinnützigen Institution zugute kommen. Bereits am 10. Mai 1909 erfolgte die Zusage der Oberpostdirektion. Am 16. Dezember 1909 fand in Bern die konstituierende Versammlung des Bundesfeier-Komitees statt. Nun galt es, die Herausgabe der Bundesfeier-Postkarten und den Vertrieb durch die Post zu regeln und am 4. Februar 1910 mit einem Vertrag zwischen der Post und dem Bundesfeier-Komitee zu besiegeln. Nur wenige Tage später, am 18. Februar 1910, erfolgte der Eintrag ins Handelsregister. Als erster Präsident wirkte bis 1916 Dr. Johann Friedrich Schmid, der spätere Direktor des Eidgenössischen Gesundheitsamtes. Albert Schuster, der Spiritus Rector der Bundesfeierspende, begnügte sich in aller Bescheidenheit mit der Rolle des Sekretärs.

    Bundesfeierkarten - Bundesfeierbriefmarken - 1. August-Abzeichen
    Am 1. August 1910 wurde die erste Bundesfeierkarte angeboten. Schöpfer war der St. Galler Künstler Richard Schaupp (1871-1954). Die Karte trug den Titel „Die Wächter der Heimat" und zeigte Wilhelm Tell und Arnold Winkelried. Sie enthielt bereits den Zusatz „Pro Patria", obwohl dieser Begriff damals noch nicht zum offiziellen Vokabular des Bundesfeier-Komitees gehörte. Eine Karte kostete 20 Rappen. Der Erlös der ersten Sammlung betrug Fr. 29'000.- und war für die Opfer der damaligen Hochwasserkatastrophen bestimmt. In den ersten Jahrzehnten wurde der Sammlungszweck stets mit dem Bundesrat abgesprochen.

    Auf der Suche nach einem Sammlungsmittel, das für zusätzliche Einnahmen sorgen sollte, wurde 1923 das 1. August-Abzeichen eingeführt, das den damals stattlichen Betrag von einem Franken kostete. Vom ersten Jahr an war diesem symbolträchtigen Sammlungsmittel ein grosser Erfolg beschieden. Einen Höhepunkt stellte das Jahr 1945 dar, in dem mehr als 900'000 1. August-Abzeichen verkauft wurden. 1938 erschien als drittes Sammlungsmittel die erste Bundesfeier-Marke mit Taxzuschlag. Als Markensujet der 10-Rappenmarke diente die Tellskapelle; der Zuschlag betrug 10 Rappen. 1952 wurde der Hinweis auf die Bundesfeier beziehungsweise auf den 1. August auf den Briefmarken durch die Bezeichnung „Pro Patria" abgelöst. 1967 erreichte der Briefmarkenverkauf mit 37 Millionen Stück einen historischen Höhepunkt. Auf den Bundesfeier-Karten fiel der Taxzuschlag ab 1938 weg, als Kunstkarten hingegen erfreuten sie sich aber noch bis 1960 grosser Beliebtheit.

    Unermüdlich auf der Suche nach Verbündeten
    Die ersten Jahre der Bundesfeier-Spende waren - wie könnte es anders sein - äusserst bewegt. „Alle für einen, einer für alle", hiess zwar die Losung!
    Doch wurde der Ruf nach Unterstützung nicht immer erhört. Die Distribution der Karten stellte das Komitee vor erhebliche organisatorische Probleme, da die Poststellen die Kunstkarten nur auf Anfrage hin verkauften. Es war daher unerlässlich, in Ergänzung zum Vertrieb durch die Post ein eigenes Sammlungsnetz aufzubauen.
    Zu den frühen Verbündeten gehörten der Schweizerische Samariterbund und der Schweizer Heimatschutz. Die patriotische Bewegung zu Beginn des Ersten Weltkriegs brachte zusätzliche Verstärkung durch Offiziers- und Unteroffiziersgesellschaften, Militär- und Schützenvereine sowie durch den Eidgenössischen Turnverein. Wertvolle Unterstützung erfuhr das Bundesfeier-Komitee ab den Zwanzigerjahren auch durch den Hotelier-Verein. Zu den wichtigsten Stützen der Sammlungen entwickelten sich bald einmal - und bis auf den heutigen Tag - die Schulen.

    Die Geschichte der Pro Patria wartet mit gar mancher Überraschung auf. So wurde in den Jahren 1916 und 1917 eine engere Zusammenarbeit mit der Pro Juventute erwogen. Dieses der Jugend verpflichtete Werk war 1912 unter der Schirmherrschaft der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft gegründet und von der Post mit Wohltätigkeitsmarken als Sammlungsmittel ausgestattet worden. Die Verhandlungen zerschlugen sich jedoch: „Nicht ein Zusammenschluss mit der Pro Juventute und anderen ähnlichen Korporationen wurde als erstrebenswertes Ziel angesehen, sondern eine freundschaftliche, von gegenseitiger Rücksichtnahme getragene Zusammenarbeit", entnehmen wir einer zeitgenössischen Quelle. Ein Beispiel für die Zusammenarbeit mit Pro Juventute ist etwa die Bundesfeierspende des Jahres 1943, die für den Stipendienfonds für Jugendliche in Berufsausbildung bestimmt war. Auf der Suche nach Sachkompetenz wurde die Verteilung des Erlöses jener Sammlung Pro Juventute anvertraut.

    Motto: „Alle für einen, einer für alle"!
    Bis weit in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg standen Sammlungen zugunsten bedürftiger Bevölkerungsgruppen und Minderheiten im Vordergrund. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So bildeten etwa die beiden Weltkriege den Hintergrund für mehrere Sammlungen zugunsten der Schweizer Soldaten an der Grenze. Die erste diesbezügliche Sammlung fand 1916 statt. 1918, 1929, 1940 und letztmals 1968 war der Erlös für die Schweiz. Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien bestimmt. Wie sehr die Bundesfeierspende gerade auch in der Armee verwurzelt war, zeigt das Beispiel General Henri Guisans: 1940 ermächtigte er Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, das Bundesfeier-Abzeichen am Abend des 31. Juli und am 1. August zu tragen, und 1942 empfahl er den Truppen den Kauf des Abzeichens.

    Mit Stolz darf im Rückblick darauf hingewiesen werden, dass viele bedeutende Organisationen einst auf Mittel aus Bundesfeierspenden angewiesen waren. So standen insgesamt elf Sammlungen im Dienste des Schweizerischen Roten Kreuzes: 1912, 1917, 1937, 1944, 1950, 1957, 1963, 1969, 1975, 1981 und 1987. Die Mittel waren für ausgewählte Inlandaufgaben wie etwa die Förderung der Krankenpflege bestimmt. Der einleitend erwähnte Schweizerische Samariterbund kam 1921 und 1942 zum Zug. Eine eigentliche Institution innerhalb der Pro Patria bildete noch bis in die Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts die Mütterhilfe. Für Mütter in Notlagen - so hiess die offizielle Bezeichnung - wurden 1926, 1939, 1945, 1951, 1958, 1966, 1974, 1980 und 1985 Sammlungen durchgeführt. In den Kantonen wurden Pro Patria-Mütterhilfe-Komitees ins Leben gerufen, welche für die Verteilung der Mittel zuständig waren. Über Jahrzehnte hinweg bestand auch eine enge Zusammenarbeit mit den Schweizer Frauenorganisationen, denen die Sammlungen der Jahre 1956, 1970, 1979, 1989 und 1995 galten.

    Auch die „Fünfte Schweiz" wurde nicht vergessen. Für Schweizer im Ausland und das Auslandschweizer-Sekretariat der Neuen Helvetischen Gesellschaft NHG waren die Sammlungen der Jahre 1924, 1938, 1953, 1959, 1965, 1972, 1978 sowie 1984 bestimmt. Schweizerinnen und Schweizer danken dies Pro Patria bis auf den heutigen Tag mit dem Kauf des 1. August-Abzeichens in aller Herren Ländern.

    Im Dienste von Natur und Kultur 
    Mit dem steten Ausbau der staatlichen und privaten sozialen Einrichtungen verlagerte sich das Schwergewicht der Sammlungen zunehmend auf Themen rund um Natur- und Kulturlandschaften sowie um Geschichte und Denkmalpflege. Diese Richtung war im Übrigen nicht neu, sondern durch frühere Sammlungen bereits vorgezeichnet. Schon die Sammlung des Jahres 1933 war für den Schweizerischen Bund für Naturschutz (heute Pro Natura) und den Schweizer Heimatschutz bestimmt. 1941 und 1952 standen die Sammlungen im Zeichen der grossen historischen Gesellschaften unseres Landes. 1964 wiederum kam die Sammlung der Schweizer Berghilfe, 1983 dem Schweizer Wald zugute. 1976 war ein Teil der Sammlung für Denkmalpflege und Heimatschutz und 1992 der gesamte Erlös für die Orts- und Denkmalpflege bestimmt. Seither unterstützt Pro Patria vorab die Rettung, Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern und Kulturlandschaften. 

    Per 1. Januar 1992 ist aus dem traditionsreichen Verein die Schweizerische Stiftung Pro Patria geworden. Name und Organisationsform haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Dem Ziel der Gründergeneration sind die Führungsgremien jedoch bis auf den heutigen Tag treu geblieben.


    Roman G. Schönauer, Generalsekretär